vyble® Allgemeine Geschäftsbedingungen — Stand August 2022
§1 Allgemeines
1. Die vyble GmbH, Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“) bietet auf der Internetseite „vyble.io“ (im Folgenden: vyble.io) die web-basierte Personalverwaltungs- und Optimierungs-Software vyble® (nachfolgend „Software“) an.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung durch Unternehmenskunden (nachfolgend „Kunden“).
§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
1. Die Software wird von dem Anbieter als Software as a Service („SaaS“) - bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
2. Der dem Kunden zur Verfügung stehende Nutzungsumfang richtet sich nach dem gewählten Produkt (vyble® Light, vyble® People, vyble® Advanced) und/ oder des im Angebot vereinbarten Leistungsumfangs.
3. Das auf vyble.io bereitgestellte Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene web-basierte Software zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar.
4. Die Nutzung der Software setzt die Einrichtung eines Accounts (nachfolgend „Account“) voraus. Der Aktivierungslink für die Einrichtung des Accounts wird spätestens zum vereinbarten Beginn der Nutzung durch den Anbieter zur Verfügung gestellt. Für die Einrichtung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen.
5. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 3 Art und Umfang der Leistungen, Nutzungsrechte
1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software vyble® im jeweils vereinbarten Leistungsumfang am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Verarbeitung von Personaldaten des Kunden bzw. der Beschäftigten des Kunden zur Nutzung für die Dauer dieses Vertrages bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
2. Der Anbieter räumt dem Kunden während der Laufzeit das einfache, nicht übertragbare weltweite Recht zur Nutzung der Software (einschließlich ihrer Implementierung und Konfiguration) und Dokumentation ausschließlich zur Abwicklung der internen Geschäftsvorfälle des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Im Übrigen ist es dem Kunden untersagt, die Software unterzulizenzieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen.
3. Dem Kunden ist bei der Nutzung der Software Folgendes untersagt: (a) die Software oder die Dokumentation (soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist) ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; die Dokumentation darf jedoch zur internen Nutzung im erforderlichen Umfang kopiert werden (b) eine Nutzung der Software in einer Weise, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere Übermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen; sowie (c) den Betrieb oder die Sicherheit des Cloud-Angebots zu gefährden oder zu umgehen.
§ 4 Verfügbarkeit der Software
1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
§ 5 Technischer Support
1. Ein technischer Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
2. Meldet der Kunde einen technischen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung über die zur Verfügung stehenden Support-Kanäle (telefonisch oder per E-Mail an support@vyble.de) zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
1. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Angebot. Die Nutzung der Software in der Test-Version ist kostenfrei.
2. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 12 Abs. 3 hat.
3. Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
2. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
3. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Gewährleistung
1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Die §§ 536b, 536c BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Für Schadensersatz wegen Mängeln gilt § 9.
§ 9 Haftung
1. Der Anbieter haftet dem Kunden stets (a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (b) nach dem Produkthaftungsgesetz und (c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
2. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
3. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
4. Der Anbieter haftet für den durch eine Verarbeitung von Daten verursachten Schaden betroffener Personen nur dann, wenn er seinen ihm als Auftragsverarbeiter auferlegten Pflichten nach der EU-DSGVO oder anderen Vorschriften für den Datenschutz nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Weisungen des Auftraggebers oder gegen diese Weisungen gehandelt hat. Der Auftragnehmer ist von der Haftung nach vorstehendem Satz 1 frei, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist.
§ 10 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
1. Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich.
3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteile. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
1. Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung wegen höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Aufruhr, Pandemie, Streik, Aussperrung oder Stromausfall, nicht rechtzeitig erfüllen, so ist er von der Leistung frei. Die Beweislast hierfür obliegt dem Anbieter. Der Kunde hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Schadenersatz. Jede von dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet der anderen Partei unverzüglich Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
§ 12 Vertraulichkeit
1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieses § 12, wenn sie (i) der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten, (ii) allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden, oder (iii) der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
3. Die Verpflichtungen nach diesem § 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
§ 13 Vertragsdauer, Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot. Soweit nicht abweichend im Angebot geregelt, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der vereinbarte Mindestlaufzeit bzw. einer entsprechenden Verlängerung automatisch um jeweils einen Monat.
2. Erfolgt der Vertragsabschluss über den vyble Online-Shop, richtet sich der Beginn der Vertragslaufzeit nach dem im Feld “Bemerkung” vom Kunden angegebenen Wunschdatum (zum 01. oder 15. eines Monats). Bleibt die Angabe eines Wunschdatums aus, beginnt der Vertrag unter Berücksichtigung einer angemessenen Zeit für die Einrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (zum 15. desselben Monats oder zum 01. des Folgemonats).
3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
4. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen. Der Anbieter informiert den Kunden mind. 4 Wochen vor Deaktivierung des Zugangs zur vyble Software.
§ 14 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
1. Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter, der Kunde bleibt in Bezug auf die durch ihn oder seine Mitarbeiter mittels der Software verarbeiteten Daten verantwortliche Stelle. Die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Auftragsverarbeitung richten sich nach der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (nachfolgend „AVV“). Die AVV wird beim Vertragsabschluss über den Online-Shop mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Die AVV wird als Anlage zum Angebot geschlossen. Die Parteien halten sich im Übrigen an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
3. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. § 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
2. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
3. Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters.
4. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
5. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
6. Gerichtsstand ist Hamburg.